Wartung

Wenn wir warten - leben die Anlagen länger. Versprochen!

Wir haben für jeden Fall einen entsprechenden Spezialisten. Auch für den Notfall. Wir warten jede Größenordnung von haustechnischen Anlagen:

  • Ölfeueranlagen
  • Zentralheizungsanlage
  • Gasgeräte
  • Lüftungsanlage
  • Störungsbeseitigung zw. 2 Wartungen
  • Gasfeuerungsanlage mit Gebläse
  • Gasfeuerungsanlage ohne Gebläse
  • Wassererwärmungsanlage
  • Zentralheizungskessel-Reinigung

Am besten aber ist, dass Sie unseren Kundendienst gleich anrufen und sich bei uns registrieren lassen. Denn dann geht alles viel schneller.

Der Bundensverband der Deutschen Heizungsindustrie empfiehlt:

Der BDH empfiehlt zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit und der energetischen Qualität eine jährliche Inspektion durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Wird bei der Inspektion festgestellt, dass Wartungsarbeiten erforderlich sind, sollten diese gleich durchgeführt werden.
Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich nach der Art der Geräte, den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen, den Benutzergewohnheiten sowie den Angaben des Herstellers. Der Austausch von Verschleiß- und Ersatzteilen kann im Rahmen der Wartung oder eines Instandsetzungsauftrages erfolgen.

Definitionen

Die Instandhaltung gliedert sich in Erhaltungs-­ und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zu den Erhaltungsmaßnahmen zählen:

  • Inspektionen (Tätigkeiten beschränken sich auf die Feststellung des IST­Zustandes),
  • Wartungen (Tätigkeiten zur Erhaltung des SOLL­Zustandes)

Zu Wiederherstellungsmaßnahmen zählt die: Instandsetzung (Tätigkeit zur Wiederherstellung des SOLL­Zustandes).

Quelle: Infoblatt Nr. 14 / 12-2015 - Internet: www.bdh­koeln.de

Die Inspektion

Nachfolgend findet sich eine exemplarische Auflistung typischer Inspektionstätig­keiten:

  • Sicht­ und Funktionskontrolle
  • Allgemeine Zustandsüberprüfung,
  • einschließlich der Sicherheits­ und Regeleinrichtungen,
  • Überprüfung der brennstoff­ und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit,sichtbare Korrosions­ und Alterungserscheinungen,
  • Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd­ und Überwachungseinrichtung,
  • Überprüfung von Brennraum und Heizfläche auf Verschmutzung,
  • Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes,
  • Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit,
  • Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes der Membranausdehnungs­gefäße,
  • Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers bei Verwendung von In­hibitoren,
  • Überprüfung der Füllwasseraufbereitung, sofern der Einsatz gemäß aktuellem Regelwerk erforderlich ist,
  • Überprüfung der Kondensatableitung einschließlich der Neutralisationseinrichtung,
  • Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Temperatureinstellung, Dichtheit und Funktion,
  • Überprüfung der Korrosionsschutzanode am Trinkwassererwärmer,
  • Übepprüfung der bedarfsgerechten Einstellung der Heizkreis­, Speicherlade­ und Zirkulationspumpen und ihrer Funktion,
  • Endkontrolle der Inspektionsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Mess­ und Prüfergebnisse.
Der Wartungsumfang

Der Wartungsumfang orientiert sich am eingebauten Wärmeerzeuger. Entsprechend den verwendeten Komponenten beim eingesetzten Gas-­, Öl­- und Holz­heizkessel findet sich nachfolgend eine exemplarische Auflistung über die entsprechend durchzuführenden Wartungsarbeiten. Detaillierte Anweisungen sind den Produktunterlagen der Hersteller zu entnehmen.

  • Reinigung der Brennerkomponenten
  • Reinigung von Brennraum und Heizflächen
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Einstellung der Nenn-­ und Teillastleistung und Überprüfung des hygienischen Brennverhaltens
  • Nachfüllen des Heizungswassers, bei Bedarf Entlüften
  • Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Er­gebnisse

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