Wartung
Wenn wir warten - leben die Anlagen länger. Versprochen!
Wir haben für jeden Fall einen entsprechenden Spezialisten. Auch für den Notfall. Wir warten jede Größenordnung von haustechnischen Anlagen:
- Ölfeueranlagen
- Zentralheizungsanlage
- Gasgeräte
- Lüftungsanlage
- Störungsbeseitigung zw. 2 Wartungen
- Gasfeuerungsanlage mit Gebläse
- Gasfeuerungsanlage ohne Gebläse
- Wassererwärmungsanlage
- Zentralheizungskessel-Reinigung
Am besten aber ist, dass Sie unseren Kundendienst gleich anrufen und sich bei uns registrieren lassen. Denn dann geht alles viel schneller.
Der Bundensverband der Deutschen Heizungsindustrie empfiehlt:
Der BDH empfiehlt zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit und der energetischen Qualität eine jährliche Inspektion durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Wird bei der Inspektion festgestellt, dass Wartungsarbeiten erforderlich sind, sollten diese gleich durchgeführt werden.
Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich nach der Art der Geräte, den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen, den Benutzergewohnheiten sowie den Angaben des Herstellers. Der Austausch von Verschleiß- und Ersatzteilen kann im Rahmen der Wartung oder eines Instandsetzungsauftrages erfolgen.
Definitionen
Die Instandhaltung gliedert sich in Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zu den Erhaltungsmaßnahmen zählen:
- Inspektionen (Tätigkeiten beschränken sich auf die Feststellung des ISTZustandes),
- Wartungen (Tätigkeiten zur Erhaltung des SOLLZustandes)
Zu Wiederherstellungsmaßnahmen zählt die: Instandsetzung (Tätigkeit zur Wiederherstellung des SOLLZustandes).
Quelle: Infoblatt Nr. 14 / 12-2015 - Internet: www.bdhkoeln.de
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