Große Dimensionen

Fliesenbeläge in Schwimmbad und Sauna

Für Fliesenbeläge, die in Feucht- oder Nassräumen verlegt werden, sind besondere Anforderungen zu beachten. Dies gilt für die Fliese selbst, aber auch für den Untergrund. Um Schäden zu vermeiden muss eine besondere Abdichtung erfolgen. Als Nassraum werden private und gewerbliche Räume bezeichnet, in denen große Wassermengen anfallen. Dazu gehören zum Beispiel geflieste Duschen im Badezimmer, Hallenbäder, Saunen etc.

Beispiel Schwimmbad: Bereits der Untergrund muss im Schwimmbad äußerst sorgfältig ausgeführt sein. Der Betonkörper, der das Becken bildet, muss den Gütebestimmungen der DIN EN 206-1 / DIN 1045 entsprechen. Im Merkblatt „Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau“, Stand Juli 2008 des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes sind weitere Bestimmungen festgehalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Belegreife (siehe wikipedia).

Vor der Verlegung der Fliesen muss die Dichtigkeit des Betonkörpers geprüft werden. Alle Anschlussbereiche müssen im Vorfeld zuverlässig mit einer Verbundabdichtung versehen werden. Die Betonoberfläche wird zum Beispiel über das Sandstrahlverfahren mechanisch vorbehandelt, damit ein kapillaroffener und verbundfähiger Untergrund für den Fliesenbelag geschaffen wird. Die Auswahl der Verlegewerkstoffe wie Abdichtung, Fliesen, Fliesenkleber und Fugenmaterial richten sich unter anderem auch nach der Wasserqualität und -zusammensetzung, die über eine Vorabanalyse ermittelt werden.

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Anforderungen an Fliesen in Nassräumen

In ausgesprochenen Nassbereichen stellen keramische Fliesen und Platten nach wie vor die hygienischste Form des Belages dar. Besonders die in den Barfußbereichen von Schwimmbädern verlegten Fliesen müssen hohe Anforderungen an die Trittsicherheit und Rutschhemmung erfüllen. Der „Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand“ hat Fliesen, die in diesen Bereichen verlegt werden, in drei Bewertungsgruppen eingeteilt. Die Prüfung erfolgt in genormtem Ablauf auf geneigten Flächen, auf denen sich Testpersonen bewegen. Beschrieben ist der Prüfungsablauf in der DIN EN 51097 „Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene“.

In die Bewertungsgruppe A fallen weitgehend trockene Barfußgänge in Saunabereichen, Ruhezonen im Schwimmbad, Umkleideräume und Beckenböden von Nichtschwimmerbecken.
Nasse Barfußgänge und Fußböden wie sie in Duschräumen, Beckenumgängen, Wellen- und Planschbecken oder ins Wasser führende Treppen mit einer Breite von weniger als 1m zu finden sind, müssen mit Fliesen der Bewertungsgruppe B ausgestattet sein.

Fliesen der Bewertungsgruppe C sind für Fliesen auf ins Wasser führenden Treppen mit B > 1m, Durchschreitbecken oder geneigte Beckenränder gefordert.

Gerne mehr im persönlichen Beratungsgespräch.


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