Förderungen für die Optimierung Ihrer Heizung


Allgemeine Informationen (Basis bafa)

Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung.

Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt.

Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland.

Was wird gefördert?  Investitionen in folgende Tatbestände können gefördert werden:

  1. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    - Umwälzpumpen und
    - Warmwasser-Zirkulationspumpen
     
  2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden.

    Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
    - voreinstellbaren Thermostatventilen
    - Einzelraumtemperaturreglern
    - Strangventilen
    - Technik zur Volumenstromregelung
    - Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
    - Pufferspeichern
    - die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve.

Fa. Kuhr berät Sie bei der Auswahl der Pumpen, ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Was wird nicht gefördert?

  • Maßnahmen in Neubauten
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
  • die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Eigenleistungen
  • Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragsteller überwiesen wird.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der  „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Wie stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten.

  1. Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Den Link für die Registrierung finden Sie in der Rubrik „Formulare“. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Link zur Registrierung für die Förderung der Heizungsoptimierung.
     
  2. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. Den Link für die Antragstellung finden Sie auch in der Rubrik "Formulare". Das über dieses Portal anschließend erzeugte Antragsformular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen Rechnungen hochladen. Alternativ können Sie diese Unterlagen auch postalisch einreichen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen in der Rechnung eindeutig und klar markiert werden. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich die De-minimis-Erklärung ein. Dieses Formular erhalten Sie bei der Antragstellung.

Kumulierung

Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.

Link zur Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) HIER!

Verschenken Sie nichts, seien Sie schlau!

Ich bin Wilhelm Diekmann und kenne mich aus im Dschungel der Förderungen. Ich erstelle Ihnen gerne ein für Sie passsendes Optimierungskonzept mit der bestmöglichen Ausschöfpung der Fördertöpfe - versprochen!

Rufen Sie mich an: 04961 9450-50.

Oder schreiben Sie mir: Mail an Kundendienst!


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